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AG Hagen, 04.10.2010 - 142 C 35/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die scheinbare Abtretung von Schadensersatzansprüchen Dritter an den Ersteller des Gutachtens i.R.e. Verkehrsunfalls stellt einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134; BGB § 398; RBerG Art. 1 § 1
Die scheinbare Abtretung von Schadensersatzansprüchen Dritter an den Ersteller des Gutachtens i.R.e. Verkehrsunfalls stellt einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus AG Hagen, 04.10.2010 - 142 C 35/10
Eine Besorgung fremder Angelegenheiten liegt vor, wenn nach der Geschäftspraxis des Unternehmers die Schadensersatzforderung der unfallgeschädigten Kunden eingezogen werden, bevor diese selbst auf Zahlung in Anspruch genommen werden (BGH, NJW 2006, 1726).